LifeNet e.V. betreibt ein Portal auf dem man über Foren, Chat und Mailinglisten über Gott und die Welt diskutieren kann. Erreichbar über die Domain life.de.
Microsoft (R) betreibt unter anderem die Domain live.de und bietet kostenlosen E-Mail-Adressen mit der Endung @live.de an. – Naja, zumindest gab es die mal wobei man zur Zeit auf die Suchmaschinenseite Bing umgeleitet wird. Letztlich ist es aber egal, worum es geht ist: es gibt VIELE E-Mail-Adressen der Form irgendwas@live.de. Mit manchen davon wird offensichtlich Schindluder getrieben, was aber auch zu erwarten ist – kost ja nix.
Nun bekommen die Administratoren von LifeNet (die Domain mit dem F im Namen) immer wieder Anfragen von Polizisten, nach Benutzerdaten von live.de-Nutzern (die Domain mit dem V im Namen). Und das ist seltsam. Denn 1. halte ich es für Datenschutzrechtlich nicht machbar, auf solche Anfragen, selbst wenn sie berechtigt und an passenden Empfänger erreichen, einfach so per E-Mail zu antworten. Und 2. sollten Polizisten professioneller arbeiten, F von V unterscheiden können und sich zuerst informieren, was für einen Anbieter sie kontaktieren, bevor eine solche Anfrage gestellt wird. Ein kurzer Blick ins Impressum von LiveNet hätte so manchen Polizisten von einer falschen Spur abgebracht.
Heino Schwarz fordert nun auf ironische Weise eine bessere Ausbildung für Polizisten. – Wenn es nicht so ernst wäre könnte man fast schon darüber schmunzeln. Aber was kann man tun, um die Ausbildung zu verbessern? – Hier geht es ja nicht nur um Technologie, auch ein Beamter mit fundierten Englisch-Kenntnissen sollte sofort hellhörig werden, wenn er live oder life liest und beide Optionen prüfen. (Sollte er es nur gehört haben noch viel mehr!) Darum, liebe Politiker: Mehr Geld für Aus- und Fortbildung von Polizisten, nicht nur in Afghanistan.
2 Gedanken zu “Was können unsere Polizisten (nicht)?”
Wie ist es allgemein bei solchen Anfragen überhaupt mit der rechtlichen Seite bestellt? Kann jeder Stubenpolizist aufs Geratewohl solche Anfragen stellen und den Empfänger damit zur Auskunft verpflichten, oder bedarf es dabei einer richterlichen Verfügung? Was mich gleich zur nächsten Frage bringt: Wie geben sich die Polizisten in ihren (offenbar per Mail versandten) Anfragen als Polizist zu erkennen? Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Spitzbuben gibt, die sich einfach mal die persönlichen Daten von bestimmten Mail-Adressen-Inhabern besorgen möchten, um dann wer weiß was damit zu machen.
Tja, das sind gute Fragen. Ich bin kein Jurist, aber ich würde diese Anfrage nicht per E-Mail beantworten, sondern nur nach der rechtlichen Begründung fragen und bitten mir die Anfrage schriftlich mit Stempel der Dienststelle zukommen zu lassen.
Eigentlich würde ich mir schon wünschen, dass eine richterliche Verfügung nötig ist, aber man will ja auch Ermittlungen nicht behindern – in dem Fall, dass die Afrageberechtigt ist.
Ist irgend ein Jurist in der Nähe, der sich da auskennt?