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Was können unsere Polizisten (nicht)?

LifeNet e.V. betreibt ein Portal auf dem man über Foren, Chat und Mailinglisten über Gott und die Welt diskutieren kann. Erreichbar über die Domain life.de.

Microsoft (R) betreibt unter anderem die Domain live.de und bietet kostenlosen E-Mail-Adressen mit der Endung @live.de an. – Naja, zumindest gab es die mal wobei man zur Zeit auf die Suchmaschinenseite Bing umgeleitet wird. Letztlich ist es aber egal, worum es geht ist: es gibt VIELE E-Mail-Adressen der Form irgendwas@live.de. Mit manchen davon wird offensichtlich Schindluder getrieben, was aber auch zu erwarten ist – kost ja nix.

Nun bekommen die Administratoren von LifeNet (die Domain mit dem F im Namen) immer wieder Anfragen von Polizisten, nach Benutzerdaten von live.de-Nutzern (die Domain mit dem V im Namen). Und das ist seltsam. Denn 1. halte ich es für Datenschutzrechtlich nicht machbar, auf solche Anfragen, selbst wenn sie berechtigt und an passenden Empfänger erreichen, einfach so per E-Mail zu antworten. Und 2. sollten Polizisten professioneller arbeiten, F von V unterscheiden können und sich zuerst informieren, was für einen Anbieter sie kontaktieren, bevor eine solche Anfrage gestellt wird. Ein kurzer Blick ins Impressum von LiveNet hätte so manchen Polizisten von einer falschen Spur abgebracht.

Heino Schwarz fordert nun auf ironische Weise eine bessere Ausbildung für Polizisten. – Wenn es nicht so ernst wäre könnte man fast schon darüber schmunzeln. Aber was kann man tun, um die Ausbildung zu verbessern? – Hier geht es ja nicht nur um Technologie, auch ein Beamter mit fundierten Englisch-Kenntnissen sollte sofort hellhörig werden, wenn er live oder life liest und beide Optionen prüfen. (Sollte er es nur gehört haben noch viel mehr!) Darum, liebe Politiker: Mehr Geld für Aus- und Fortbildung von Polizisten, nicht nur in Afghanistan.

Rückgaberecht bei Online-Bestellungen

Wer kennt es nicht? – Bei einer Bestellung im Internet, muss man in der Regel bestätigen, dass man über das Widerrufsrecht informiert wurde, manchmal gibt es auch „nur“ den Haken, dass man die AGBs akzeptiert, wo dann die Widerrufsbelehrung drin steht. Aber wer hat denn jemals gelesen und verstanden, was dort steht? Ich bisher nicht, aber es ist eine tolle Sache: Wir als Verbraucher kaufen erstmal auf Probe, das heißt, innerhalb von 14 Tagen können wir die bestellten Artikel, ohne Angabe von Gründen zurücksenden und hierdurch unsere Kaufabsicht widerrufen. Aus aktuellem Anlass habe ich mich nun auch damit beschäftigt und in einem kleinen Brief bei der Rücksendung darum gebeten den Rechnungsbetrag zuzüglich dem Rücksendeporto von 3,90 zu begleichen. – Ab einem Warenwert von 40 EUR muss nämlich auf jeden Fall der Verkäufer auch das Rückporto bezahlen. (Bei weniger als 40 EUR kann er in seinen AGB das Rücksende-Porto dem Kunden auferlegen.)

Nun, im aktuellen Fall haben wir wenige Tage später einen Verrechnungsscheck über den Warenwert, abzüglich der gewährten 2% Rabatt (aufgrund der Bezahlung per Vorkasse), bekommen. Von Hin- sowie Rücksendeporte keine Spur. In den AGBs steht die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, mit dem Vermerk, dass bis zu einen Warenwert von 40 EUR das Rücksendeporto vom Kunden zu bezahlen ist.

Ich bin mal gespannt, wie sie auf die eben geschriebene E-Mail mit der Bitte um Begleichung des Restbetrages reagieren. Aber da sie offensichtlich nicht mal Ihre eigenen AGBs kennen (oder beachten) finde ich es angebracht an dieser Stelle davon abzuraten im Onlineshop der Firma Lotties Naturtextilien einzukaufen. Natürlich geht es bei den noch offenen 4,85 EUR um einen nicht „nenneswerten Betrag“, dafür aber um das Prinzip, dass ein Onlineshop so seriös geführt werden soll, dass die gesetzlichen Anforderungen auch ohne Beschwerden der Kunden eingehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für das Widerrufsrecht steht übrigens im § 361a BGB.

Update: Es kam am nächsten Tag die Antwort:

Sehr geehrte Familie Mack,
Danke für Ihre Email.
Nach Rücksendung der Ware lag der Bestellwert nicht mehr über 75,00 EUR, somit wurde das Startguthaben mit dem ausgelegten Porto verrechnet.

Wir bitten um Verständnis.

Freundliche Grüße

Was natürlich so nicht sein kann. Auf meine Rückfrage, wieso der Warenwert nach Rücksendung geringer wäre und, dass eine Verrechnung nicht „ungefähr“ passieren kann bekam ich keine Antwort. Ich hätte gute Lust wirklich einen Rechtsanwalt ein zu schalten. Auch ein Lotties Naturtextilien Onlineshop sollte sich an geltendes Recht halten. Hat irgend ein Rechtsanwlat Zeit und Lust?

Das leidige Thema

Die aktuelle Debatte zum Thema Kinderpornographie ist mir persönlich sehr wichtig. Als werdender Vater ist es mir eben ein besonderes Anliegen, dass alles getan wird, was Kinder schützt und ihnen eine Zukunft verspricht in der sie gerne in unserem Land leben. Darum möchte ich nochmals ein paar Argumente zusammenfassen, dazu aufrufen über einige Fragen nachzudenken und dann aktive an der Debatte teil zu nehmen. Letzteres kann z. B. durch die Unterzeichnung einer Petition geschehen.

Verbreitung von Kinderpornographie im Internet
Es wird immer wieder behauptet, die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet steige enorm an und es sei ein großes Problem, dass dadurch viele Zufallstäter „angefixt“ werden, die im Internet den Einstieg in das Missbrauchsgeschäft finden. Wie oft bist du im Internet schon zufällig auf eine Kinderpornoseite gestoßen? Sind Filme von Kindesmisshandlungen heute im Internet wirklich mehr verbreitet als vor 15 Jahren, oder könnte es unter Umständen sein, dass die Zahlen aus den Kriminalstatistiken einfach so gedeutet wurden, sie aber eigentlich „nur“ ein Zeichen dafür sind, dass unsere Polizei inzwischen besser arbeitet und mehr solcher Filme findet?

Um was geht es?
In der aktuellen Debatte habe ich manchmal das Gefühl es geht gar nicht um die Kinder, sondern nur um Wahlkampf. Warum hat sich Frau von der Leyen nicht schon vor Jahren dafür eingesetzt, die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu verstärken? Wo stehen überhaupt die Server auf denen solches Material angeboten wird? Und kann dort nicht auch nach aktuell geltendem Recht dagegen vorgegangen werden?

Kinderpornographie im Internet meint ja letztendlich, die Verbreitung von Filmen (und anderen Materialien, die unter den juristischen Begriff der Schriften fallen), die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Säuglingen zeigen. Das ist abscheulich und (glücklicher Weise) auch nach aktuell geltendem Recht verboten. Doch ist das nicht ein sekundäres Problem? – Die eigentliche, und noch viel schlimmere, Straftat ist doch der Missbrauch selbst! Hilft es den Kindern, wenn die Verbreitung des, während eines Missbrauchs entstandenen, Filmmaterials erschwert wird? Politiker, die sich auch mit dem Thema beschäftigt haben behaupten übrigens, dass das „Geschäft“ nur zu sehr kleinem Teil im Internet stattfindet…

Umfragen
Die Deutsche Kinderhilfe hat von Infratest Dimap eine Umfrage durchführen lassen. 92% der Deutschen seien für die Netzsperren. Eine Umfrage im Auftrag von Mogis ergibt 92% Netzsperren-Gegner. Laut Infratest-Chef Hilmer sind beide Umfragen seriös und keineswegs suggestiv. Warum die Ergebnisse der zweiten Umfrage inzwischen aber nicht mehr auf der Webseite von Infratest Dimap verfügbar sind kann ich mir gerade deshalb nicht erklären. Persönlich bin übrigens mit beiden Fragestellungen nicht so recht glücklich und lerne daraus, dass nicht nur Kriminaltstatistiken, sondern eben auch Umfrageergebnisse viele Interprätationsmöglichkeiten bieten!

Über die Kinderhilfe und deren Umgang mit Spenden berichtet die Welt leider nicht viel positives.

Was muss man tun?
Dass ich die Sperren aus technischer Sicht für Unfug halte und ich der Überzeugung bin, dass sie gegen unser Grundgesetz verstoßen, weil sie Zensur sind (bzw. deren Implementierung zur unkontrollierten Zensur von beliebigen Inhalten missbraucht werden kann) habe ich ja bereits hier und hier beschrieben.

Trotzdem solltest DU dir ganz persönlich deine Meinung dazu bilden und dich an der Debatte beteiligen, denn nur dann kann Demokratie funktionieren. Also bitte unterschreibe die Petition, welche den Bundestag dazu auffordert die aktuelle Gesetzesvorlage abzulehnen, oder suche die Kinderhilfe auf und unterschreibe bei denen, dass du für die Sperrmaßnahmen bist oder noch besser, gehe auf Politiker zu und sage Ihnen deine Meinung. (z. B. auf Abgeordnetenwatch, per Brief oder bei einem persönlichen Besuch)

So, das war nun mein Beitrag zu den 100.000 bis Mittwoch!

NDR Beitrag zum Thema Kinderpornographie

Am 20. Mai wurde in NDR ZAPP ein sehr interessanter Beitrag zum Thema Kinderpornographie im Internet ausgestrahlt. Dieser kritische Beitrag erklärt die aktuelle Diskussion und zeigt auf, warum die aktuelle Symbolpolitik der Familienministerin nur für den Wahlkampf gut ist, den Kindern aber nichts bringt.

Hier ein Mitschnitt auf youtube:


YouTube  

(gefunden via Bits of Freedom)

Antworten

Irgendwie ist es schon gemein. Im Internet hacken gerade alle auf Frau von der Leyen rum. Alle behaupten, sie sei inkompetent, durchgeknallt und stellen sie als Lügnerin hin. Dabei macht sie doch nur Ihren Job. Sie ist vom Volk gewählt und nun soll sie sich für Familien und Kinder einsetzen! Sie verhandelt mit Providern, obwohl sie Ihre Meinung nicht zu 100% teilen und läd diese immer wieder zum Kaffe ein – bis sie dann doch den Vertrag mit dem BKA unterzeichnen. Außerdem interessiert sie sich für die neue Technik (auch wenn sie noch keine E-Mail-Adresse hat) und fragt nach, was die Bürger und ihre Wähler zu den Netzsperren meinen. Neulich bei der Mahnwache hat sie sogar extra die andere Tür genommen, um den Protestanten die Show nicht zu stehlen. Um ihr auch mal ein paar Freundlichkeiten zukommen zu lassen würde ich gerne auf die Fragen, die sie im Internet gestellt hat, eingehen. Es gibt zwar schon einige Antwortversuche, aber mehr als eine Grundlage ist das ja nicht. Ich fasse hier zusammen:

Wie genau ist Kinderpornografie definiert und wie hat sich das Angebot im Internet entwickelt?

Eigentlich ist der Begriff Kinderpornographie sehr unpassend. Aus populistischen Gründen eignet er sich aber besser als z. B. „dokumentierter Kindesmissbrauch“. Jedenfalls geht es eigentlich darum, dass Kinder, meist unter Einfluss von psychischer oder körperlicher Gewalt, zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Solche Misshandlungen hinterlassen in der Regel unheilbare Wunden in der Seele eines Kindes und werden, unverständlicher Weise, meist innerhalb des engen Familien- und Bekanntenkreises begangen.

Erschreckender Weise gibt es Menschen, die Gefallen daran finden, sexuelle Misshandlungen von Kindern anzuschauen. Diese Sekundarkriminalität soll nun durch den aktuellen Entwurf zur Internetzensur ein Stück weit eingeschränkt werden. Die Entwicklung im Internet ist sehr interessant: Aufgrund der guten und wichtigen Arbeit der Polizei, der LKAs und des BKAs werden immer mehr Angebote von „pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben“ (Videos fallen hier auch unter den Begriff der Schriften) im Internet gefunden und die Verantwortlichen verfolgt. Dieser scheinbare Aufwärtstrend ist ein sehr gutes Zeichen dafür, dass die Arbeit in bisheriger Weise erfolgreich ist und intensiviert werden muss.

Welche Seiten sollen durch die Verbindliche Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Internetprovidern gesperrt werden?

Gesperrt wird gar nichts. Wir wollen schließlich keine Zensur. Es wird nur der Zugang erschwert. In dem Vertrag mit den Providern geht es nur um kinderpornographische und damit illegale Inhalte. Die geplante gesetzliche Regelung lässt dies absichtlich offen um später auch Urheberrechte und Politische Korrektheit im Internet garantieren zu können. Erfahrungen aus anderen Ländern haben immer wieder gezeigt, dass eine solche Infrastruktur für alle möglichen Zwecke genutzt werden kann. Das meint auch Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg wenn er in der Tagesschau sagt: „Das ist nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.“

Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?

Das Grundgesetz ist Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Sollte sich rausstellen, dass es nicht zu den Netzsperren passt, müssen wir es anpassen. Allerdings kann ich Sie beruhigen: Wir haben uns intensiv damit befasst. Letztlich handelt es sich um einen Verbindungsversuch zu einer Webseite, die über den Domainnamen angesprochen werden soll. Die technischen Details dahinter verstehen eh nur die Macher des Internets und sind für Sie und uns irrelevant. Spätestens wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt verstoßen die Provider nicht mehr gegen Artikel 10. Das größere Problem ist Artikel 5 über die Meinungsfreiheit. Aber hier muss man einfach das zweit-letzte Wort von Absatz 1 streichen. Das bekommen wir diese Legislaturperiode noch hin, solange Schäuble noch da ist.

Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?

Wie schon gesagt, Sie brauchen sich um die technischen Details nicht kümmern. Am besten passt der Vergleich mit einem Telefonbuch: die DNS-Sperre ist dann wie herausgerissene Seiten. Wenn ein Kinderschänder angerufen werden soll, braucht man erst seine Nummer. Da wir aber die Seiten mit den bösen Nummern entfernt haben sind alle Bürger vor Straftaten sicher. – Sofern sie nicht eigene Telefonlisten anlegen, aber das wäre ja primitiv.

Was versteht man unter einer STOPP-Seite?

Zuerst wollten wir die Stopp-Seite um Benutzer zu warnen, dass sie auf dem Holzweg sind. Als wir den Gesetzesentwurf diskutiert haben ist uns jedoch aufgegangen, dass jeder der im Telefonbuch den Namen eines Kinderschänders sucht offensichtlich selbst pädophil ist. Darum würden wir gerne die Aufrufer automatisiert anzeigen und eine Hausdurchsuchung einleiten. Falls nichts gefunden wird kann der Bürger ja immer noch seine Unschuld beweisen um wieder auf freien Fuß zu kommen.

Das STOPP-Schild betont und verstärkt zudem die gesellschaftliche Ächtung des Unschuldigen und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, bereits Beweise für seine Unschuld zu sammeln, bis die Polizei vor der Tür steht. Dass das System funktioniert, zeigen die jahrelangen Erfahrungen anderer Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben. Manche der Listen sind ja sogar im Internet verfügbar und zeigen wie schlecht die internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden funktioniert.

Ist die Weiterleitung auf eine STOPP-Seite ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz?

Nein. Wir haben Artikel 10 bereits weiter oben ausführlich diskutiert. Außerdem ist die Stopp-Seite eine technische Eigenschaft der DNS-Sperre und die Frage damit sinnlos.

Was passiert mit den für die DNS-Sperrung erforderlichen Daten des Internetnutzers?

Die Sperrtechnik auf DNS-Basis erfordert keine Erhebung von Daten, die nicht ohnehin im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung anfallen. Durch die Auswertung der Verbindungsdaten zu den Stoppseiten liegen dem BKA genügend Hinweise vor um die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluss anzufordern. In der bloßen Verhinderung des Zugangs zu einer bestimmten Information, etwa der Seite mit kinderpornografischem Inhalt, liegt kein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz vor. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen. Ok, vielleicht bedarf sogar Artikel 10 einiger Änderungen. Aber das Grundgesetz ist eh schon 60 Jahre alt und muss dringend überarbeitet werden.

Warum folgt dem Vertragsabschluss noch eine gesetzliche Regelung?

Mit der Vereinbarung mit fünf großen Zugangsanbietern sind bereits 75 Prozent des Marktes abgedeckt. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene soll alle in Deutschland aktiven Internetanbieter zwingend auf dieselben Regeln einer konsequenten Zugangssperre verpflichten. Davon ausgenommen bleiben natürlich Schulen, Universitäten, Behörden und Kunden von Internetprovidern mit weniger als 10000 Anschlüssen. Eigentlich müssten wir auch die Verwendung von alternativen DNS-Servern verbieten…

Was unterscheidet die gesetzliche Regelung von den verbindlichen Vereinbarungen?

Das Gesetz verpflichtet alle privaten Diensteanbieter zu entsprechenden Zugangssperren, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer ermöglichen. Es ist technologieneutral formuliert, mindestens muss die Sperrung aber auf DNS-Ebene erfolgen, schließt aber auch tiefer gehende Sperrtechniken ein. Dies kann einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeuten, so dass für diesen Fall die mögliche Einschränkung von Grundrechten ausdrücklich gesetzlich geregelt und im Gesetz zitiert wird. Alle betroffenen Dienstanbieter müssen die entsprechenden Nutzeranfragen – unabhängig von der technischen Lösung – auf die STOPP-Seite umleiten. Wie sie das machen ist ihr Problem, einfach scheint das nicht zu sein. Denn sogar in China ist es manchen Pädophilen noch möglich Regierungskritische Webseiten anzuschauen.

Die Diensteanbieter dürfen auch personenbezogene Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 StGB erheben und verwenden und den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln. Auch dieser Punkt ist mit einem Eingriff in Grundrechte verbunden, die im Gesetz abgesichert sind. Ansonsten bleibt die Verteilung der Aufgaben: Das Bundeskriminalamt erstellt und verantwortet die Listen und stellt diese zur Verfügung. Die Zugangsanbieter setzen die Zugangssperren technisch um und betreiben die STOPP-Seite. Kontrolliert wird das BKA dabei nicht, wir wollen doch nicht durch Gewaltenteilung unnötigen finanziellen Aufwand erschaffen.

Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?

Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Grundrechten (auch wenn es sie einschränkt, wie wir oben schon beschrieben haben): Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Dadurch wird zwar nur die Sekundärkriminalität behandelt aber für den Wahlkampf ist es gut. Nochmals zur Erinnerung: die meisten sexuellen Vergehen an Kindern geschehen innerhalb von Familien und Bekanntenkreis. Nur die wenigsten werden gefilmt und dann auch noch verteilt.

Können Zugangssperren bei den Providern die Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu 100 Prozent verhindern?

Auch in China funktioniert die Zensur nicht zu 100 Prozent. Wie sollen wir es dann in einem ersten Schritt hinbekommen. Aber wenn schon 80% der Gelegenheitsmeinungen eingeschränkt sind, dann richten die anderen in einer Demokratie auch nichts mehr aus. Wir haben es ja jetzt schon, dass FDP und Grüne zusammen mehr als 20% der Stimmen haben.

Sind Zugangssperren nicht leicht zu umgehen, indem die Anbieter ständig die Adressen wechseln?

Im Prinzip schon. Allerdings stößt man ja sowie so im Internet ständig per Zufall auf Kinderpornographie. Das hat zwar nichts damit zu tun, aber wenn Sie bei YouTube nach „27 Sekunden netzsperren umgehen“ suchen finden sie einfachere Möglichkeiten. Die Seiten werden ja durch die Sperrung nicht vom Netz genommen, sondern der Zugang nur erschwert. Das sind die 27 Sekunden.

Wer haftet dafür, wenn von den Sperren auch unbedenkliche Angebote im Internet betroffen sind?

Das ist letztlich egal. Der Rechtsweg ist eh ausgeschlossen. Es braucht keine richterlichen Beschluss um eine Seite auf die Sperrliste zu setzen. Runtergenommen werden sie dort nie und schon bald wird in Deutschland das Internet Geschichte sein. Wenn ein Unschuldiges Opfer lange genug für seine Straftat im Knast war wird er es nicht wagen auch noch vor Gericht zu ziehen. Er will ja nicht nochmal rein.

Sind die Zugangssperren ein Ersatz für die oft mühsame Verfolgung der Täter im In- und Ausland?

Ja. Die Internationale zusammenarbeit funktioniert nicht und wir wollen ja im Familien und Wirtschaftsministerium keinen Wahlkampf für den Außenminister betreiben. Natürlich wäre es besser hier anzusetzen, weil dann wirklich Straftäter verfolgt werden könnten. Aber die Sperren sind einfacher und populistischer.

Wenn so viele Quellen im Ausland sitzen, brauchen wir dann nicht mehr internationale Abkommen und Netzwerke?

Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten. Und acht Länder – Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweiz, Neuseeland, Italien – verwenden den CSAADF (Child Sexueal Abuse Anti Distribution Filter) um Internetseiten zu sperren. Sie sehen also die Netzwerke werden verwendet um die Sperrlisten zu synchronisieren, nicht um Straftäter zu verfolgen.

Die Bundesregierung setzt auf diese bestehenden Netzwerke und weitergehende Vereinbarungen. Sie hat den III. Weltkongress gegen die Sexuelle Ausbeutung von Kindern in Rio de Janeiro im November 2008 genutzt, um das Thema der internationalen Zusammenarbeit voranzubringen. Insoweit gibt es ein von Deutschland initiiertes Statement von 16 europäischen Ländern die Sperrlisten aufstellen und Zugangsblockaden eingeführt haben oder einführen wollen. Und über die EU hinaus brauchen wir eh nicht gehen. 80 Prozent Abdeckung ist doch schon sehr viel!

In den Antworten habe ich absichtlich keine Quellen genannt. Frau von der Leyen macht das ja auch nie, ich erhoffe mir durch diese Nachahmung etwas mehr Interesse ihrerseits zu erreichen.

Petition

In einer aktuellen Petition geht um die DNS-Sperren (die durchaus als Zensur und damit Angriff auf das Grundgesetz gewertet werden kann), welche von Familienministerin von der Leyen initiiert wurden. Es gibt eine breite öffentliche Kritik, welche von den befürwortenden Parteien bisher ignoriert wird. Und wenn eine Antwort kommt läuft diese auf das primitive Totschlag-Argument „Alle Netzsperren-Kritiker sind pädophil“ hinaus. Diese Reaktionen halt ich für höchst unbrauchbar und spricht nicht gerade für Regierungskompetenz. – Zumindest für eine Demokratie.

Die nun eingereichte vorliegende Petition erweckt in mir die Hoffnung, dass Kritik an den Internetsperren doch noch gehört wird. Sie ist zwar etwas kurz gefasst und lässt ein paar Argumente missen, aber da sie den Kernpunkt auf den Kopf trifft kann ich nur dringend empfehlen diese Petition zu unterzeichnen!

Vielleicht schaffen wir es ja schon durch das Petitionsrecht die Politik wieder in die Spur zu bringen und es braucht nicht mal einen Gang zum Bundesverfassungsgericht. Wäre ja schön!

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

Gefunden übrigens bei Nordpirat und Netzpolitik.org.