Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich schätze Ihre Politik in vielen Bereichen sehr und möchte Ihnen für Ihr Engagement herzlich danken. Besonders bin ich froh, dass Sie die Wichtigkeit der Klimapolitik erkannt haben und hoffe, dass Sie nicht bei guten Plänen stehen bleiben, sondern stark in erneuernbare Energien investieren.
In diesem Schreibens möchte ich aber gerne auf die Diskussion um die Online-Durchsuchungen eingehen. Sie sagten es sei bedenklich, dass man so kontrovers über heimliche Online-Durchsuchungen diskutiert. Diese Meinung teile ich in sofern, dass ich es auch für bedenklich halte, allerdings die Tatsache, dass man überhaupt diskutiert. In meinen Augen ist die aktuelle Rechtslage klar, gut und völlig ausreichend. Mit einem richterlich beschlossenen Durchsuchungsbefehl dürfen Daten auf dem PC ausspioniert werden, genauso wie der private Wohnraum durchsucht werden kann. Alles weitere ist Verletzung der Privatsphäre und muss vom Staat unter allen Umständen unterlassen werden. Es kann ja nicht sein, dass wir einen Raum ermöglichen, in dem Polizeibeamte ohne richterlichen Entscheid die privaten Daten auf dem PC eines Bürgers durchsuchen kann.
Davon abgesehen muss ich aufgrund meiner Ausbildung zum MSc Informatik Ingenieur stark anzweifeln, dass ein solches Vorgehen Wirkung zeigt. Die wenigen Terroristen, welche auf diese Weise gefunden werden könnten haben die Fähigkeiten und nutzen die technischen Möglichkeiten sich vor den Bundestrojanern zu schützen. Die Polizei hätte damit ein Mittel zur Überwachung von ca. 95 % der Bundesbürger, welche nicht fähig sind sich technisch dagegen zu schützen. Es würde aber keinerlei Nutzen entstehen.
Vielen Dank für Ihren Einsatz gegen den legalen „Bundestrojaner“,
Raphael Mack