In einem sehr interessanten Streitgespräch zwischen Winfried Hassemer, dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (welches ich bei der FAZ gefunden habe) sagt unser „Terrorminister“:
„Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“
Natürlich sollte man das nicht völlig aus dem Kontext reißen (also lest das ganze Gespräch!) aber mein erster Eindruck davon ist: „Hat Wolfgang Schäuble unseren Rechtsstaat verstanden?“ Also nochmals für Sie lieber Herr Schäuble:
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.“
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier die oberste Instanz der Judikative dar und hat die Aufgabe unsere Grundrechte zu sichern. Sie, Herr Schäuble, sind Teil der Legislativen (wenn man auch manchmal den Eindruck hat, dass der Einfluss des BKA auf Sie etwas groß ist). Sie haben also die Aufgabe Gesetze zu verbessern. Dass verbessern stark subjektiv ist sehen wir ja Tag für Tag, aber gut.
Unser aller Grundlage sind die Grundrechte, niedergeschrieben im Grundgesetz. Sollten Sie (oder Ihre Kollegen) nun auf die Idee kommen Gesetze zu erlassen, die mit diesen Grundrechten nicht vereinbar sind, dann ist es die Aufgabe der Karlsruher Richter Ihnen auf die Finger zu klopfen. Auch wenn Sie gerade dabei sind Instrumente für Straftaten vorzusehen.
Vielleicht sollten Sie – statt die wichtige Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes anzuzweifeln – von vorne herein dafür sorgen, dass Ihre Vorschläge dem Grundgesetz nicht entgegen stehen. Als hilfreiche Lektüre lege ich Ihnen besonders Artikel 1, 2, 5, 10 und 13 im Grundgesetz nahe. Wo Sie gerade dabei sind: Gründen Sie doch eine Lesegruppe mit Frau von der Leyen, sie hat diesbezüglich ja auch etwas Nachholbedarf.